- – Testament
– Erbvertrag
– Pflichtteilsrecht
– Erbausschlagung
– Erbanfechtung
– Testamentvollstreckung
– Erbengemeinschaft
Das Betätigungsfeld des Anwalts auf dem Gebiet des Erbrechts sollte vor dem Erbfall beginnen. Ausgewogene und individuell abgestimmte erbvertragliche Lösungen, vorzeitige Vermögensübertragungen als Instrument einer vorausschauenden Nachfolgeplanung oder eine Abspaltung von Nachlassteilen durch Verträge zu Gunsten Dritter auf dem Todesfall helfen, die durch einen Tod entstehende rechtliche Unsicherheit zu vermeiden. Ich berate und vertrete Sie gerne in oben genannten Angelegenheiten.
Nach dem Eintritt des Erbfalls unterstüzte ich Sie bei der Nachlassabwicklung, der Auseinandersetzung mit Miterben und Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche. Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und den damit verbundenen Konsequenzen, das Erbschaftsverfahren und die Testamentsvollstreckung.– Elterliche Sorge und Umgang
– Ehevertrag
– Güterrecht
– Scheidung auch mit Auslandsbezug
– Unterhaltsrecht
– Vermögensrechtliche Auseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
– Versorgungsausgleich
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse derjenigen, die durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Beratung und Information sind im Bereich des Familienrechts von besonderer Wichtigkeit, weil hier weit reichende Entscheidungen zu treffen sind.
Güterrechtliche Ansprüche und Unterhaltsansprüche sowie die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts können als sogenannte Scheidungsfolgensache auf Antrag im Verbund mit der Scheidung geltend gemacht werden. Regelmäßig können nur nach eingehender Information und interessengerechter Beratung hier sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.
Zu klären ist oft zunächst welche berechtigten Unterhaltsansprüche bestehen, zur Sicherstellung des Lebensbedarfs des berechtigten Ehegatten und der Kinder. Die Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist oft kompliziert und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Zu beachten ist hierbei insbesondere auch, dass das seit dem 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht weit reichende Veränderungen herbeigeführt hat hinsichtlich der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und der Zumutung nachehelicher Eigenverantwortung.
Für einen juristischen Laien bedeutet dies in der Regel einen Berg von unübersichtlichen Regelungen. Ich helfe Ihnen gern nicht den Überblick zu verlieren und nicht Gefahr zu laufen von einer Partei übervorteilt zu werden.
Sind Kinder vorhanden, ist die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts von enormer Wichtigkeit. Um Kinder in der Trennungsphase jedoch nicht noch weiter zu belasten, sollte offener Streit über diese Themen vermieden werden. Wir unterstützen Sie im Sinne des sogenannten Cochemer Modells, taktisch klug, überlegt und im Sinne der Kinder zu handeln.
Darüber hinaus gehört zum Familienrecht auch die Beratung im Vorfeld von Trennung und Scheidung und in diesem Zusammenhang die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Von der Erstberatung während der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens werden Sie in dieser Phase der Krisensituation von mir gerne juristisch unterstützt.– Mietvertrag
– Kündigungen
– Räumung
– Nebenkostenrechnung
– Wohnungsübergabe
Neben der Beratung vor Abschluss von Mietverträgen erstelle ich für Sie Mietverträge, sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für gewerbliche Objekte und informiere Sie bei Wunsch über Ihre Pflichten aber auch Rechte als Vermieter. Die Betreuung bei Kündigung und Räumung sowie die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bilden einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit.
Aber auch in der Position als Mieter informiere ich Sie gerne über Ihre Rechte (Mietminderung, Überprüfung Nebenkostenabrechnung u.a.)– Unfallregulierung
– Fahrerlaubnisentzug
– Bußgeldverfahren
– Schmerzensgeld
Ich vertrete Fahrer und Halter von Fahrzeugen in Zusammenhang mit der Regelung von Verkehrsunfällen. Ob es um Sach- oder Personenschaden geht: Bei der Unfallregulierung werden oft und schnell Schadenspositionen gekürzt oder ganz abgelehnt. Ich setze Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld mit Nachdruck durch. Zu meiner Tätigkeit gehört insbesondere auch die Regelung des unfallbedingten Nutzungsausfalls, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Vertretung in einem anschließenden straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren/Bußgeldverfahren.Sie sind Unternehmer und stellen Ihre Dienste Ihren Kunden in Rechnung? Sicherlich ist Ihnen dann der Mehraufwand bekannt, der entsteht, wenn Ihre Kunden auch auf Mahnungen keine Zahlungen leisten. Umso ärgerlicher wird es, wenn durch die schlechte Zahlungsmoral Ihrer Kunden die eigene Liquidität in Gefahr gerät. Vor allem bei kleineren Unternehmen oder Privatpersonen kann dies schnell zu einer unverschuldeten Insolvenz führen. Doch soweit muss es nicht kommen.
Je schneller versucht wird Ihre Forderung gegenüber dem Kunden einzutreiben, umso höher ist die Chance noch an Ihr Geld zu kommen. Wenn Sie versuchen die offene Forderung selbst beizutreiben, kann dies oft zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand führen. Möglicherweise fehlt es auch an dem benötigten Fachwissen Ihrer Mitarbeiter und spätestens, wenn der Kunde z. B. Widerspruch gegen den von Ihnen beantragten Mahnbescheid erhebt, wird die anwaltliche Hilfe unentbehrlich.
Als Rechtsanwaltskanzlei arbeite ich ebenso effektiv wie namenhafte Inkassobüros. Der Vorteil gegenüber einem reinen Inkassobüro besteht u. a. darin, dass ich bei der Beauftragung erst einmal prüfe, ob Ihre Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Auch senken Sie bei direkter Beauftragung durch mich das Risiko der Nichtübernahme der zu entstehenden möglichen Kosten. Mein Ziel ist es Ihnen die zeitaufwändige Mehrarbeit für den Forderungseinzug ganz abzunehmen. Ich werde bei Mandatsbeauftragung das gewünschte Vorgehen genauestens mit Ihnen besprechen, z. B. ob vorab ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gewünscht ist oder ob das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden soll. Zudem prüfe ich für Sie, ob es nicht sinnvoller ist, direkt das Klageverfahren gegen Ihren säumigen Kunden einzuleiten.
Sobald ich von Ihnen beauftragt bin, werden Sie von jeder durch mich eingeleiteten Maßnahme informiert, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Als letztes bleibt noch festzuhalten, dass das von mir betriebene Inkasso nicht teurer ist, wie die Beauftragung eines reinen Inkassobüros. Auch trägt im Erfolgsfalle der Schuldner meine Kosten, vorausgesetzt, dass sich dieser im Verzug befunden hat. Sicherlich werde ich auch hier eine adäquate Lösung für Sie finden.Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht, sollte man nichts dem Zufall überlassen und mich immer kontaktieren. Ich vertrete und verteidige Sie im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts, unter anderem- in allgemeinen Strafsachen, im Strafprozess
- bei Durchsuchungen, Berufungsverfahren
- in Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen, Strafbefehle
- Haftbeschwerden, Haftprüfungen und Bewährungen
- in Nebenklagen als Zeugenbeistand
- Jugendstrafrecht